Grüne, Blaue und Gelbe Infrastruktur Kärnten
Projektdetails
Das neue Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (K-ROG 2021) hat übergeordnete gesetzliche Vorgaben wie den umfassenden Umweltschutz aufgegriffen und integriert zusätzlich moderne Planungsansätze wie die Berücksichtigung der Ökosystemleistungen. Es wird die Sicherung und Freihaltung von Gebieten und Flächen, die ökologische Funktionen erfüllen, angeführt. Darüber hinaus wird die Erklärung von Vorranggebieten für Freiraumnutzungen und Ausweisung von Gefährdungsbereichen und Retentionsräumen vorgeschlagen. In diesem Kontext sind vertiefende Erhebungen zu ökologischen Gegebenheiten auf Basis einer Grundlagenforschung durchzuführen, um in weiterer Folge Ziele und die zu ihrer Erreichung erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Dadurch sollen Gebiete freigehalten werden, die zur Erhaltung der freien Landschaft, zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder zur Erhaltung ausreichend bewirtschaftbarer Nutzflächen beitragen.
Das vorrangige Ziel der Grünen-, Blauen- und Gelben Infrastruktur Kärntens (GBGI-K) ist der Schutz hochwertiger Freiflächen und besonderer Lebensräume. Mittels steuernder raumplanerischer Entwicklungsmaßnahmen sollen diese Lebensgrundlagen für die Kärntner Bevölkerung nachhaltig erhalten, geschützt und entwickelt werden.
Dabei gilt es im Einklang mit bestehenden Instrumenten der Raumplanung (ÖREK, REP, ÖEK etc.) Maßstäbe für eine multifunktionale Freiraumnutzung zu setzen. Dies beinhaltet eine Abstimmung und Sicherung von hochwertigen Freiraumfunktionen wie Landwirtschaft/Nahrungsmittelproduktion (Gelbe Infrastruktur), Hochwasserabfluss- und Hochwasserrückhalteflächen, Grundwasserschutz (Blaue Infrastruktur), sowie Naturschutz- und Erholungsflächen (Grüne Infrastruktur).
Ziel ist es, auf Basis bestehender Modellierungsmethoden mittels digitaler Geodaten hochwertige unzerschnitte Räume abzugrenzen und Vorranggebiete für den Flächenschutz und die Freiraumnutzung (Grüne, Blaue und Gelbe Infrastruktur) semiautomatisiert kartographisch darzustellen. Der Bearbeitungsprozess zur Ermittlung dieser Vorranggebiete muss transparent, nachvollziehbar und mit objektiven Kriterien erfolgen. Der angewendete planerische Modellansatz basiert auf einer ökonomischen Betrachtungsweise, nämlich der sogenannten „Ökosystemleistungen“. Dabei wird unverbauter Raum aufgrund seiner Funktionen und Qualitäten im Wert gleichgesetzt.
Das Ergebnis ist eine fachliche Grundlage in kartographischer und textlicher Form zur Erstellung und Begründung eines Sachgebietsprogrammes „Grüne, Blaue und GelbeInfrastruktur Kärntens“ mit dem Ziel, besondere Landschafträume, Freiräume und ökologisch hochwertige Flächen vor Versiegelung und Bebauung zu schützen.
Dazu liegen bereits diverse, vom Umweltbüro erarbeitete Vorprojekte vor (Freiraumkonzept Kärnten 2006, Grüne und Blaue Infrastruktur: Konzept zur Berücksichtigung hochwertiger Freiräume 2015, Grüne, Blaue und Gelbe Infrastruktur Kärnten: Abgrenzung von Vorrangflächen und Erstellung von Leitlinien 2016, Verordnungsentwurf Sachgebietsprogramm „Freihaltebereiche von überörtlicher Bedeutung“ 2017, Verordnungsentwurf Sachgebietsprogramm „Vorranggebiete für die Erhaltung besonderer Landschaftsräume 2018).
