Die EU-Wasserrahmenrichtline (WRRL, 2000/60/EG) hat die ökologische Verbesserung der Fließgewässer zum Ziel. Seit 2009 wurden, auf Grundlage des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP), zahlreiche Maßnahmen zur Renaturierung von Flüssen und Bächen umgesetzt. In erster Linie sollen die Durchgängigkeit für gewässergebundene Organismen wiederhergestellt (Fischwanderhilfen, Anbindung von Zubringermündungen), stark verbaute Abschnitte wieder rückgebaut (Revitalisierung) und hydrologisch beeinflusste Strecken wieder ökologisch verträglich dotiert werden (Restwasserabgabe).
Ausgewählte Projekte
- Fischaufstiegshilfe Stiftswehr St. Paul (Lavant)
- Fischaufstiegshilfe Sohlstufe „Fischeringer Wehr“ (Lavant)
- Fischaufstiegshilfe KW St. Martin/Rosegg (Drau)
- Umbau von drei Sohlstufen in aufgelöste Rampen (Lavant)
- Fischaufstiegshilfe KW Hasslacher (Lieser)
Unsere Leistungen
- Projektkoordination und Beratung
- Förderabwicklung (UFG)
- Einreich- /Detail- und Ausführungsplanung, Bauaufsicht
- Öffentlichkeitsarbeit